Ferienbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule

In Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt Stuttgart bieten wir während der „kleinen“ Schulferien (Fasching, Ostern, Pfingsten und Herbst) analog zur Verlässlichen Grundschule eine Ferienbetreuung an. Achtung: für das Schuljahr Herbst 2023 bis voraussichtlich Sommerferien 2024 werden wir diese Ferienbetreuung aufgrund von Bauarbeiten am alten/neuen Farmhaus nicht anbieten!!!

Die Betreuung findet von Mo-Fr von 7.30-13.30 Uhr statt. Die Kinder können im Anschluss am „offene Ferienprogramm“ der Farm teilnehmen, das um 18.00 Uhr endet.

Wir starten den Tag mit einem gemeinsamen Frühstück (hier berechnen wir bei der Anmeldung einmalig 2 Euro pro Woche). Außerdem kann ein Mittagessen (inkl. Nachmittagssnack) zum Preis von 3,00 Euro pro Tag gebucht werden.

Wer darf teilnehmen?

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder, die die Klasse 1-4 einer Grundschule in Trägerschaft der Stadt Stuttgart besuchen. Sie müssen dort für die Verlässliche Grundschule bzw. die Ganztagesschule angemeldet sein.

Kosten

Die Tarife der Ferienbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule werden jährlich vom Schulamt der Stadt Stuttgart festgelegt, wobei Inhaber der Familiencard eine Ermäßigung bekommen und die Teilnahme für Inhaber der Bonus-Card kostenfrei ist.

Die aktuellen Preise können über die Schulen und natürlich bei uns erfragt werden.

Hinzu kommen 2 Euro pro Woche für das Frühstück. Auf Wunsch kann das Mittagessen (3,00 Euro/Tag) mit gebucht werden.

Anmeldebedingungen

Eine Anmeldung kann nur persönlich bei uns auf dem Platz mit sofortiger Begleichung der Anmeldegebühr in bar erfolgen.

Zur Anmeldung bitte mitbringen:

  • Bescheinigung über die Anmeldung in der verlässlichen Grundschule bzw. über die Anmeldung in der Ganztagesschule

  • Familiencard-Inhaber: gültige Familiencard inklusive Beleg über die Aufladung

  • Bonuscard-Inhaber: für die gewählten Ferien gültige Bonuscard

  • Teilnehmerbeitrag in Bar

Eine Rückerstattung der Gebühren erfolgt nur bei Nichtzustandekommen der Maßnahme oder wenn im Falle einer frühzeitigen Abmeldung ein anderes Kind von der Warteliste nachrücken kann.

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